Schulanfang nach den Ferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, starten wir am kommenden Montag anders als es der Corona-Stufen-Reaktionsplan der Landesregierung vorsieht nicht mit der Stufe III, sondern mit der Stufe II auch wenn die landesweite Inzidenz deutlich über 50 und auch in Flensburg die Inzidenz nach wie vor über 50 liegt. Möglich macht dies die eingeführte Testverpflichtung der Schülerinnen und Schüler und der an Schule Beschäftigten.
Das bedeutet, dass wir in den Jahrgängen 5 und 6 mit dem ganz normalen Regelunterricht nach Stundenplan im Klassenverband starten und in den übrigen Klassen mit Wechselunterricht im wöchentlichen Wechsel. Die Klassenlehrkräfte werden Ihre Kinder darüber informieren, welche Kinder in der ersten Woche in die Schule kommen können.

Für die Schülerinnen und Schüler im 13. Jahrgang findet am kommenden Montag, den 19.4., und am Donnerstag, den 29.04. Unterricht nach Plan als Angebot statt.

Da wir am Montag Kinder in der Schule wieder willkommen heißen, die zum Teil seit vier Monaten nicht in der Schule waren, wollen wir nicht einfach mit dem Schulalltag starten als wäre nichts gewesen, sondern es wird in den ersten beiden Stunden am Montag ein Unterricht bei der Klassenleitung stattfinden. Auch wenn Ihre Kinder nach Stundenplan erst zur dritten Stunde haben, so kommen sie bitte bereits zur ersten Stunde, damit wir gemeinsam damit starten können, die zurückliegenden Wochen und Erfahrungen, Sorgen und Hoffnungen besprechen zu können.

Alle Schülerinnen und Schüler sind nun verpflichtet, sich in jeder Schulwoche zweimal zu testen. Um dieser Pflicht nachzukommen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (siehe unten)
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld, dessen Durchführung Sie mit Ihrer Unterschrift bescheinigen. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Den Schnelltest müssen Sie in diesem Fall selbst erwerben, er wird nicht von der Schule gestellt. Die Bescheinigung über den durchgeführten Test können Sie hier herunterladen:

Zur Testung in der Schule: Die Schülerinnen und Schüler testen sich zweimal die Woche unter Anleitung mit von der Schule zur Verfügung gestellten Testsets. Hierzu ein Hinweis: Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn Ihr Kind für den Test eine Möglichkeit hat, das Teströhrchen auf dem Tisch sicher abzustellen. Hierzu hat sich eine Wäscheklammer oder ein Duplo-Legostein als sehr hilfreich erwiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Klammer oder einen Legostein mit.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Test ist bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Sie hier herunterladen können.

Auch, wenn Sie bereits vor den Ferien eine Einverständniserklärung ausgefüllt haben, geben Sie Ihrem Kind bitte die neue Erklärung mit. Bei dieser Einverständniserklärung genügt es, wenn sie von einem Elternteil unterschrieben ist. 

Sollte diese Erklärung nicht vorliegen und auch keine andere Bescheinigung über einen Test vorliegen, so darf Ihr Kind nicht in der Schule unterrichtet werden und wir müssen Ihr Kind leider wieder nach Hause schicken.

Im Falle eines positiven Schnelltests müssen wir Sie erreichen können, damit Sie ihr Kind schnellstmöglich aus der Schule abholen können. Mit Ihrem Einverständnis kann Ihr Kind sich auf dem direkten Weg auch selbstständig nach Hause begeben, die Fahrt nach Hause darf allerdings nicht mit dem Bus erfolgen.
In diesem Fall muss ihr Kind in Quarantäne, bis ein PCR-Test durchgeführt wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Infos im Falle eines positiven Selbsttests

Diese und weitere Informationen zur Testung erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Infos des Ministerium zur Testpflicht

Die Bildungsministerin Frau Prien wendet sich mit einem Brief an alle Eltern und die Schülerinnen und Schüler, in dem sie vieles zu der Testpflicht erläutert und noch einmal auf die Quaratänepflicht nach einer Auslandsreise hinweist.

Sicherlich wird das Testen in der Schule anfangs hier und da nicht rund laufen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir sehr schnell eine Routine entwickeln werden. Wir freuen aus darauf, Ihre Kinder endlich in der Schule wiedersehen zu können.

Mit herzlichen Grüßen
Fabian Halbe