Quarantäneregeln ohne PCR-Tests

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch die Priorisierung der PCR-Tests wird es wohl nur noch in Ausnahmefällen PCR-Tests für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte geben. Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen positive Schnelltests haben. Zu dieser Frage haben wir aus Kiel eine Information bekommen, die zusammengefasst Folgendes besagt.

  • Der Bundesminister für Gesundheit hat die Anpassung der Coronavirus-Testverordnung noch nicht umgesetzt. Daher gelten aktuell noch die Regelungen die am 15. Januar 2022 in Kraft getreten waren.
  • Bei einem positiven Schnelltest ist die betroffene Person verpflichtet einen PCR-Test zu machen. Sofern keine PCR-Testung erfolgt, hat sich die Person für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. (Grundlage: Absonderungserlass des Gesundheitsministeriums).
  • Gem. Absonderungserlass des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums besteht nach sieben Tagen die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung einer Quarantäne als infizierte Person durch zertifizierten Antigen-Schnelltest eines Testzentrums.
  • Eine Quarantäne für Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson kann bereits nach fünf Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest eines Testzentrums beendet werden.
  • Für frisch geimpfte oder genesene oder für “geboosterte” Kontaktpersonen besteht gar keine Quarantänepflicht.

Herzliche Grüße
Fabian Halbe